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INVASIVE GEBIETSFREMDE ARTEN VON UNIONSWEITER BEDEUTUNG
Am 13.07.2016 wurde die erste EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von der Kommission angenommen. Sie umfasst bisher 37 Tier- und Pflanzenarten, die für die Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport,
Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung verboten sind. Für Halter wird es Übergangsfristen geben.
Hier die für uns in der Aquaristik relevanten Wasserpflanzen und Fische: